WA-Innendämmung Einblasverfahren

Innendämmung der Außenwand mit dem Einblasverfahren

Einblasen von Dämmflocken WLS 0,035 bis 0,039 W/(mK)

Dämmdicke 60-100 mm

Einblasen in Hohlraum (Ständervorsatzschale)

Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme

Eine Innendämmung der Außenwände mit Einblasdämmung erfordert einen Hohlraum, der durch eine Vorsatzschale aus z.B. 22 mm OSB-Platten oder anderen diffusionshemmenden Holzwerkstoffplatten hergestellt werden kann. Sie wird auf Holzlattung oder Metallständern 6-10 cm von der alten Wand entfernt montiert. Metallständer sind durch Dämmstoffstreifen thermisch von der Wand zu entkoppeln. Über Einblasöffnungen wird der Hohlraum mit Dämmstoffflocken verfüllt. Die Rohdichte des eingeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Die Innenbekleidung muss diffusionshemmend sein, die Einhaltung der feuchtetechnischen Bedingungen der DIN 4108 ist für den gewählten Dämmstoff und das Innenbekleidungsmaterial sowie bei dampfdichteren Wandbaumaterialien nachzuweisen. Kaltwasserleitungen und Heizungsrohre sind vor die Innendämmung zu verlegen, auch Steckdosen dürfen nicht direkt in der nun kälteren alten Wand liegen. Durch die Innendämmung sinkt die Temperatur in der Fensterleibung, dem wirkt eine Dämmung der Leibungen mit Dämmplatten entgegen, hier können sowohl kapillaraktive wie diffusionshemmende Dämmplatten eingesetzt werden. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.

Zu beachten

Zur Vermeidung von Feuchteschäden ist ein von undichten Fugen und offenen Ritzen freier Aufbau der Vorsatzschale erforderlich. Historische Innendämmungen funktionierten feuchtetechnisch vor allem aus diesem Grund. Die Regelung des BEG sieht bei Baudenkmälern und erhaltenswerter Bausubstanz nur einen U-Wert von 0,45 W/(m²K) vor, eine Bescheinigung des Energieeffizienz-Experten über die eingeschränkte Dämmdicke ist erforderlich.