Einblasdämmung OG-Decke nicht begehbar

Einblasdämmung OG-Decke (nicht begehbar)

Einblasen von Flocken WLS 0,035 bis 0,039 W/(mK)

Dämmdicke 200-300 mm

Aufblasen auf vorhandenen Dachboden

Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme

Eine Wärmedämmung schützt vor Wärmeverlusten und sollte deshalb eng am beheizten Bereich des Hauses entlang geführt werden. Bei nicht ausbaubaren Dächern ist die Obergeschoßdecke zu dämmen. Die Maßnahme eignet sich sowohl für Holzbalken- als auch Massivdecken. Dämmstoffflocken oder Granulat werden auf den Deckenfußboden aufgeblasen und bilden eine homogene Dämmschicht, die dicht an die Giebelwände, die Dacheindeckung oder Unterspannbahn anschließt. Auf der neuen Dämmung ist keine neue begehbare Schicht erforderlich, wenn der Boden nicht oder sehr selten begangen wird. In diesem Fall ist der Dämmstoff nach einer Begehung wieder aufzulockern. Bei größeren Flächen genügt meist eine teilweise Begehbarkeit. In Holzbalkendecken sind Hohlräume vorhanden, die vom Schrägdach und Giebelmauerwerk her von Kaltluft durchströmt werden, ihre Dämmung unter der Dielung und zwischen Einschub und Deckenputz unterbindet dies auch im Hinblick auf die Wirksamkeit der neuen Dämmung auf der OG-Decke. In oder auf einer Holzbalkendecke vorhandene Dämmstoffe, Lehm- oder Sandfüllungen bilden zusammen mit der neuen Dämmung einen guten sommerlichen Hitzeschutz. Klappen von Bodentreppen in den Dachraum werden z.B. mit Hartschaumplatten WLS 0,021-0,023 W/(mK) verbessert und rundherum mit einer Dichtung zu versehen. Treppenaufbauten in den Bodenraum erhalten von der Kaltseite eine Dämmung mit Platten. Die Arbeiten nehmen etwa einen bis zwei Tage in Anspruch, was Kosten erspart.

Zu beachten

Das GEG und die GEB-Förderung fordern bei Dämmmassnahmen der OG-Decke U-Werte von 0,24 bzw. 0,14 W/(m²K), letztere erfordern Dämmdicken bis 30 cm. Für eine wärmebrückenarme Ausführung ist die Dämmung der Giebelmauern auf 50 cm Höhe ab OK alte Decke hinaufzuführen, was durch anblasen von Dämmstoff an den Mauern erfolgen kann. Die Rohdichte des aufgeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.