Einblasdämmung leichter Binderdächer (Gewerbebau)

Einblasdämmung Holzbinderdächer Gewerbebau

Einblasen von Flocken oder Granulat WLS 0,035 bis 0,039 W/(mK)

Dämmdicke 300-400 mm

Aufblasen auf vorhandenen Bodenaufbau

Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme

Holzbinderdächer mit geringer Dachneigung bestehen im Gewerbebau aus Konstruktionen mit querverlaufenden Hölzern und einer wenig luftdichten raumseitigen Verkleidung. Eine Einblasdämmung passt sich dem unregelmäßigen Unterbau an, bietet einen Beitrag zur Verbesserung der Luftdichtheit und des sommerlichen Wärmeschutzes. Auf der Decke verlegte Kälteleitungen werden in die Dämmung eingehüllt, dies setzt eine Kälterohrdämmung mit Dampfsperre voraus. Eine vorhandene Dämmung kann verbleiben. Die neu aufgeblasenen Dämmstoffflocken bilden eine homogene Dämmschicht, die dicht an die Giebelwände und die Dacheindeckung oder Unterspannbahn anschließt. Auf der neuen Dämmung ist keine neue begehbare Schicht erforderlich. Eine vorhandene Laufbohle muss nach oben verlegt oder ihr Verlauf für spätere Begehungen markiert werden, falls sie von Dämmstoff überdeckt wird. In diesem Fall ist der Dämmstoff nach den seltenen Begehungen immer wieder aufzulockern. Es kann auch eine neue angehobene Laufbohlenebene über der alten Ebene montiert werden. Hierzu sind z.B. als Abstandhalter kostensparende wärmebrückenarme Dämmhülsen geeignet. Die Rohdichte des aufgeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Bei Bodentreppen in den Dachraum sind deren Klappe z.B. mit Hartschaumplatten mit WLS 0,021-0,023 W/(mK) zu dämmen und rundherum mit einer Dichtung zu versehen. Die Arbeiten nehmen je nach Größe der Dachfläche etwa einen bis zwei Tage in Anspruch. Der Firmenbetrieb im Gebäude wird nicht beeinflusst.

Zu beachten

Das GEG und die GEB-Förderung fordern bei Dämmmassnahmen der OG-Decke von Nichtwohngebäuden mit Beheizung unter 19 °C einen U-Wert von 0,35 oder bei Förderung 0,14 W/(m²K), letzterer erfordert Dämmdicken bis 30 cm. Eine Belüftung des Daches unterhalb der Unterspannbahn ist nicht erforderlich, oberhalb wird die Belüftung durch die Dämmung nicht behindert. Ist keine solche Bahn vorhanden, genügen die Ziegelfugen um das Dach innen zu durchlüften. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.