Einblasdämmung Korrektur bei Dreischichtplatten

Nachdämmung von Fassaden aus Dreischichtplatten

Einblasen von Silikatleichtschaumgranulat 0,040 W/(mK)

Dämmdicke nach örtlichen Verhältnissen

Einblasen durch Bohrlöcher z.B. über Plattenfugen

Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme

Bei Fassaden aus Beton-Dreischichtplatten sind in einzelnen Objekten und Siedlungen der sechziger und siebziger Jahre Fehlstellen in der Dämmung festzustellen, teilweise fehlen ganze Dämmplatten der Kerndämmung zwischen Trag- und Wetterschale. Durch eine Nachdämmung der Waschbetonplattenfassade im Bereich der alten Kerndämmung wird der Wärmeschutz verbessert. Nachzudämmende Fehlstellen in der vorhandenen Kerndämmung stellt eine Thermografie fest, Bohrung und Endoskopie bestimmen das genauere Ausmaß. An den Flächen mit Fehlstellen wird über Bohrlöcher in den Plattenfugen ein rieselfähiger Dämmstoff eingeblasen. Zugelassen ist der Dämmstoff Silicatleichtschaumgranulat mit Wärmeleitfähigkeit 0,040 W/(mK). Er hat ein geringes Raumgewicht und ist unbrennbar, eine Bedingung für die Dämmung von Hochhäusern. Eine statische Überprüfung der vorgehängten Waschbetonplatten muss erfolgen. Undichte Stellen in den Plattenfugen müssen vor dem Einblasen des rieselfähigen Dämmstoffs aufgespürt (z.B. durch Nebelmaschine) und saniert werden. Fallweise und je nach Lage der Fenster in der Wand empfiehlt sich auch eine Dämmung der Innenlaibungen von Fenstern und Türen mit Dämmplatten. Die Schließung solcher Fehlstellen erhöht den Einspareffekt einer späteren Fassadendämmung von außen (WDVS, VHF) weil die Hinterströmung der Fassadenplatten durch kalte Außenluft unterbunden wird.

Zu beachten

Die Maßnahme eignet sich bei Zweifeln an der vorhandenen Dämmqualität von Wänden mit Dämmstoffen hinter vorgehängten Bekleidungen. Die Maßnahme wird nicht nach GEB gefördert. Sie dient der Wiederherstellung der ursprünglichen Qualität und bereitet die Fassade auf eine Außendämmung vor. Der Ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.