Einblasdämmung Gebäudetrennfugen

Ausblasen von Gebäudetrennfugen

Einblasen von Flocken WLS 0,035 bis 0,037 W/(mK)

Dämmdicke nach örtlicher Begebenheit

Einblasen von oben oder seitlich

Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme

Gebäudetrennfugen aneinandergrenzender Wände von Reihenhäusern oder Mehrfamilienhaus- und sonstigen Gebäudeteilen wurden bis in die sechziger Jahre kaum gegen Schall gedämmt, dies trifft auch bei späteren Jahrgängen noch zu. Eine fehlende Dämmung mindert den Schall- und Wärmeschutz gleichermaßen. Durch Fugen und Ritzen strömender Wind sowie die Thermik in der Fuge führen zu Wärmeverlusten. Der Einblasdämmstoff wird durch Bohrungen in die Trennfuge zwischen den Gebäuden eingebracht. Er sollte schalldämmend, nicht rieselfähig und unbrennbar sein (Brandschutzklasse A), daher kommen ausschließlich einblasbare Mineralfasern (Stein- und Glaswollflocken) in Frage, ihre Wärmeleitfähigkeit liegt bei 0,035 bis 0,037 W/(mK). Die Rohdichte des eingeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Die Dämmstoffe sind aus Gründen des Feuchteschutzes hydrophobiert. Durch Füllung des Spaltes mit Einblasdämmstoff wird der Schallschutz zum Nachbarn verbessert. Die Wand wird thermisch eine Innenwand ohne Wärmeverlust zum Nachbargebäude.

Zu beachten

Das Ausblasen der Gebäudetrennfuge reduziert die Wärmeverluste zwischen den Gebäudeteilen auf null (adiabatische Wand). Sie kann daher nach BEG gefördert werden. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.