Einblas-Zwischensparrendämmung gegen Unterspannbahn
Einblasdämmung zwischen Sparren gegen Unterspannbahn
Einblasen von Flocken WLS 0,035 bis 0,039 W/(mK)
Dämmdicke 60-120 mm
Einblasen Sparrenzwischenraum gegen Unterspannbahn
Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme
Der Wärmeschutz älterer Steildächer kann ohne großen Aufwand mit dem Einblasdämmverfahren im Sparrenzwischenraum verbessert werden. Diese Dämmmaßnahme ist bei vorhandener Unterspannbahn sinnvoll. Der Hohlraum zwischen den Sparren sollte mind. 6-12 cm hoch sein. Die Maßnahme stellt eine erst Teildämmung dar, die später durch eine Aufsparren- oder Untersparrendämmung ergänzt werden kann. Vom Spitzboden aus wird der Hohlraum der Dachschräge fugenfrei mit Dämmstoff gefüllt. Als Einblasdämmstoffe empfehlen sich Flocken mit der WLS 0,035-0,039 W/(mK), die sich beim Einblasen ineinander verhaken und eine homogene Dämmschicht bilden. Überdies saugen sie einen begrenzten Feuchteanfall auf und geben ihn durch Verdunstung auch wieder ab (Frost-Tau-Wechsel mit Tropfenbildung unter Unterspannbahn). Die Rohdichte des eingeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Die Arbeiten nehmen bei einem Einfamilienhaus etwa einen Tag in Anspruch. Die zu erwartende Wohnbeeinträchtigung durch die Arbeiten beschränkt sich auf das Treppenhaus. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.
Zu beachten
Das GEG und die GEB-Förderung fordern bei Dämmmassnahmen der Dachschräge einen U-Wert von 0,24 bzw. 0,14 W/(m²K), letzterer erfordert eine Dämmdicken bis 30 cm. Damit kann diese Teilmaßnahme nicht gefördert werden, ohne eine Ergänzung durch eine Aufsparen- oder Untersparrendämmung. Sie ist aber als schnell auszuführende preiswerte Einzelmaßnahme auch ohne Förderung wirtschaftlich und bei einer späteren Aufsparrendämmung ohnehin erforderlich.