Einblasdämmung Zwischensparren plus Aufsparrendämmung

Einblasdämmung zwischen Sparren mit Aufsparrendämmung

Einblasen von Flocken oder Granulat WLS 0,035 bis 0,039 W/(mK)

Dämmdicke 60-120 mm

Einblasen in Dämmsack

Individuelle Beschreibung der Sanierungsmaßnahme

Eine Aufsparrendämmung aus Plattendämmstoffen wird bei der Dachneueindeckung eingebaut. Der vorhandene Sparrenzwischenraum darf dabei nicht unbehandelt bleiben, sonst wird die neue Dämmung über diesen Hohlraum von Kaltluft unterströmt und teilweise wirkungslos. Um die volle Dämmwirkung zu erzielen, ist der darunter befindliche Sparrenzwischenraum sicher und allseitig dicht zu schließen. Nach Ausführung der Aufsparrendämmung wird von der OG-Decke oder dem Spitzboden her der Hohlraum der Dachschräge fugenfrei mit Dämmstoff gefüllt. Hierzu wird ein Dämmsack aus Kunststoff zwischen den Sparren eingebracht und verfüllt oder der Zwischenraum direkt mit Einblasdämmstoffen ausgeblasen. Voraussetzung ist eine vorhandene und dichte Innenbekleidung unter den Sparren. Als Einblasdämmstoffe empfehlen sich besonders Dämmstoffflocken mit den WLS 0,035 bis 0,039 W/(mK). Die Rohdichte des eingeblasenen Dämmstoffs ist in seiner Zulassung geregelt. Die Arbeiten nehmen bei einem Einfamilienhaus etwa einen Tag in Anspruch. Sie können vom Dachdeckergerüst aus vorgenommen werden, anderenfalls beschränkt sich die Wohnbeeinträchtigung durch die Einblasdämmung auf das Treppenhaus. Der ausführende Betrieb sollte eine QM-Qualifizierung besitzen.

Ausführung 2:

Die Aufsparrendämmung besteht aus aufeinander abgestimmten Komponenten desselben Herstellers: Dämmplatten, Unterspannbahn, diffusionshemmende Schicht und Dachnägel. Sie wird auf den Sparren wahlweise auf einer Brettschalung ausgelegt und befestigt. Die Dämmung reduziert die Wärmebrückenwirkung der Sparren.

Zu beachten

Das GEG und die GEB-Förderung fordern bei Dämmmassnahmen der Dachschräge einen U-Wert von 0,24 bzw. 0,14 W/(m²K. Ist raumseitig keine diffusionshemmende Schicht unter den Sparren eingebaut (Dampfsperre/Dampfbremse), erfordert dieser Aufbau in feuchtetechnischer Hinsicht eine Aufsparrendämmdicke von mindestens 100 mm bei einer Wärmeleitfähigkeit unter 0,03 W/(mK). Dann bleiben alle raumseitig unter der Aufsparrendämmung liegenden Schichten warm und die Wasserdampfdiffusion erhöht die Holzfeuchte nicht unzulässig.